Inklusion

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot stellt das Staatliche Schulamt auf Wunsch der Eltern in Absprache mit den Schulträgern und allgemeinen Schulen wohnortnah, gruppenbezogene Lösungen zur Verfügung. Das bedeutet, Kinder mit und ohne Behinderung arbeiten und lernen gemeinsam in einer Klasse.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums

Ansprechpartnerinnen

Begleitstelle Inklusion



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ührende Informationen:
Ablaufschema 
Abläufe 
Eingliederungshilfe 
Antragsformular für Erziehungsberechtigte 
Wir bitten die Anträge jeweils bis Ende Januar einzureichen.