- Kinder in Grundschulförderklassen fallen in den Verantwortungsbereich der Grundschule.
- Kinder, die bereits in der Frühförderung betreut wurden und im Einvernehmen mit der Frühförderung vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, können in Form von Beratung während des Rückstellungsjahres durch Frühförderung begleitet werden.
- Ist absehbar, dass während des Rückstellungsjahres ein sonderpädagogischer Förderbedarf gegeben sein wird, ist die Maßnahme der Rückstellung vom Schulbesuch und ihre Eignung in Frage zu stellen, da Frühförderung keinen Ersatz für die Einlösung des sonderpädagogischen Förderbedarfs anbieten kann.