Alle Anträge sind online über die Internetseiten www.stewi.lobw.de zu stellen. Der Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben und bis zu dem genannten Termin bei der Schulleitung abzugeben.
- Anträge auf Teilzeitbeschäftigung nach § 69 LBG
- Anträge auf Verlängerung, Änderung und vorzeitige Beendigung vonTeilzeitbeschäftigung gem. § 69 LBG
- Beurlaubungsanträge gem. § 72 LBG
- Anträge auf Verlängerung ablaufender Beurlaubung bzw. vorzeitige Beendigung von Beurlaubung
- Freistellungsjahr gem. § 69 Abs. 5 LBG
- Entlassungsgesuche, Kündigungen, Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung
Versetzungsanträge
Die Lehrkräfte werden gebeten, Versetzungsanträge ausschließlich online (www.lehrerversetzung-bw.de) zu stellen.
Ausgenommen sind Versetzungen im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Versetzung auch aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens erfolgen kann.
Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist eine Freigabe durch die zuständige
Schulaufsichtsbehörde. Die Ausschreibungen werden auf der Internetseite www.lehrerversetzung-bw.de präsentiert. Ausnahmen von
diesen Terminen können bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen gemacht
werden, wenn die dafür maßgeblichen Umstände nicht vorhersehbar waren. Lehrkräfte, die erst nach dem Vorlagetermin
einen Bescheid des Versorgungsamts mit Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erhalten und sich dann für die Altersteilzeit
entscheiden, gelten ebenfalls als Ausnahme, sofern sie die Regelungen zur Altersteilzeit erfüllen. Lehrkräften, die privat keinen
PC mit Internetanschluss haben, ist die Antragsstellung an einem PC der Schule zu ermöglichen, da die Schulbehörden
grundsätzlich keine Papieranträge mehr bearbeiten. Über die Einzelheiten gibt das Regierungspräsidium Auskunft.