„Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen.“
Paul F. Brandwein, amerikanischer Psychologe
Jedes Kind ist anders – und nicht von ungefähr gilt die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen als Qualitätsmerkmal für guten Unterricht.
Die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ vom August 2008 verpflichtet alle Schulen dazu, im Unterricht Angebote zu machen, die den indivdiduellen Lernvoraussetzungen dieser Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen.
"Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben, in Mathematik, bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache, bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit, bei chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen oder bei einer Hochbegabung. Die individuellen Lern- und Ent-wicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern Differenzierung und Individualisierung. Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt werden." Verwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift
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Lese- und Rechtschreibschwäche
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Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
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über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO) vom 8. März 2016