Eine Rechenschwäche im Sinne der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und
Behinderung“ liegt vor, wenn sich Schwierigkeiten beim Rechnen lernen nicht durch eine verminderte Intelligenz oder durch fehlende
Schulbildung erklären lassen und mit den gängigen Lehrmethoden der Schule nicht behoben werden können.
Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben große Probleme mit der mathematischen Begriffsbildung und beim mathematischen Denken
und Handeln. Selbst einfache Rechnungen können sie nur schwer oder gar nicht erfassen.
Auch im Alltag ergeben sich für Kinder mit einer Rechenschwäche immer wieder Probleme. Das Lesen der Uhr oder der Umgang mit
Geld kann zum Beispiel eine große Herausforderung darstellen.
Der frühzeitigen Erkennung und Förderung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Ca. 3-7% aller Kinder in Deutschland sind davon betroffen.
Die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ von 2008 regelt Aufgaben, Vorgehensweise und Verantwortlichkeiten der Schule bei Kinder mit einer Rechenschwäche.
Aufgabe der Schule gemäß Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ von August 2008
1. Systematische Beobachtung der Lernentwicklung, kontinuierliche Lernstands-
erhebungen, regelmäßige Elterngespräche
Bei Verdacht auf besonderen Förderbedarf im Sinne der Verwaltungsvorschrift:
Woran kann ich ein rechenschwaches Kind erkennen?
2. Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung:
- Bewertung der Ergebnisse aus den Lernstandserhebungen und -diagnosen, sowie gegebenenfalls der Gutachten von schulischen und
außerschulischen Experten.
Achtung: Gutachten von privaten Lerninstituten können nicht berücksichtigt werden - Festlegung des Förderbedarfs
- Erstellung des Förderplans
- Gegebenenfalls Festlegung des Nachteilsausgleichs
Achtung: Das Anforderungsprofil bleibt unberührt.
Ziel der als Nachteilsausgleich festgelegten Hilfestellungen ist es, den Schüler/die Schülerin in die Lage zu versetzen dem Anforderungsprofil zu entsprechen. - Protokoll/Dokumentation des Konferenzbeschlusses
- Kommunikation der Ergebnisse mit Eltern und Schülerin/Schüler
3. Umsetzung des Förderplans und des Nachteilsausgleichs im Klassenverband
4. Überprüfung der Maßnahme
Konferenzbeschluss
Rechenschwäche
Nachteilsausgleich Rechenschwäche
Woran erkenne ich ein rechenschwaches Kind?
Im Staatliches Schulamt Nürtingen:
Schulrätin/Schulrat gemäß Sprengelverteilung
Im Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung, Regionalstelle Stuttgart:
E-Mail