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Rechenschwäche

Eine Rechenschwäche im Sinne der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ liegt vor, wenn sich Schwierigkeiten beim Rechnen lernen nicht durch eine verminderte Intelligenz oder durch fehlende Schulbildung erklären lassen und mit den gängigen Lehrmethoden der Schule nicht behoben werden können.
Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben große Probleme mit der mathematischen Begriffsbildung und beim mathematischen Denken und Handeln. Selbst einfache Rechnungen können sie nur schwer oder gar nicht erfassen.
Auch im Alltag ergeben sich für Kinder mit einer Rechenschwäche immer wieder Probleme. Das Lesen der Uhr oder der Umgang mit Geld kann zum Beispiel eine große Herausforderung darstellen.
Der frühzeitigen Erkennung und Förderung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Ca. 3-7% aller Kinder in Deutschland sind davon betroffen.

Die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung“ von 2008 regelt Aufgaben, Vorgehensweise und Verantwortlichkeiten der Schule bei Kinder mit einer Rechenschwäche.

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