Besonderheiten beim Nachteilsausgleich bei LRS
Arbeitszeit anpassen
- mehr Zeit zum Lesen und Schreiben
- lese- und rechtschreibschwache Kinder beginnen früher mit dem Erlesen der Aufgaben
- Aufgabe wird in Teile zerlegt und an mehreren Tagen erledigt
technische oder didaktisch-methodische Hilfen nutzen
- Schreiben am Computer
- Schreiben mit geeigneten Stiften
- Vorlesen von schriftlichen Arbeitsanweisungen oder Texten
- Aufgabenstellungen werden mündlich statt schriftlich beantwortet
- Texte vergrößern, da große Schrift für LRS-Kinder wesentlich leichter zu lesen ist
Noten gewichten
- mündliche Leistung wird stärker bewertet
eine andere Aufgabenstellung, die eher den individuellen Lernfortschritt dokumentiert oder einen geringeren Umfang hat:
- begrenzter Wortschatz zum Üben
- weniger Sätze zum Schreiben, damit Kinder mehr Zeit zum Nachdenken über Rechtschreibung haben
- Arbeitsanweisungen und Texte vorlesen
- Aufgaben, die dem momentanen Leistungsstand entsprechen
Lese- und rechtschreibschwache Kinder müssen in den Fächern Deutsch und in den Fremdsprachen nicht die gleichen Lernziele
erreichen.
Die Entscheidungen trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Eine zurückhaltende Gewichtung der Note wird im
Zeugnis vermerkt. In allen anderen Fächern werden die Rechtschreibleistungen nicht gewertet!
Bis Klasse 6
Falls die Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben dauerhaft (etwa ein halbes Jahr) schlechter als Note 4 sind,
- kann die Lese-und/oder Schreibleistung zurückhaltend gewichtet werden.
Ab Klasse 7 gelten die oben genannten Maßnahmen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. Das Staatliche Schulamt Nürtingen empfiehlt in diesen Fällen, das Kind von einer Beratungslehrerin/einem Beratungslehrer hinsichtlich seines Begabungsprofils testen zu lassen, sollte dies noch nicht geschehen sein.
Für die Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen und die Jahrgangsstufen des Gymnasiums kann kein Notenprivileg gewährt werden.